Besetzung von öffentlichem Eigentum

Hafenausstattungen

Wir möchten unsere Kunden daran erinnern, dass für die Belegung von Ankerbojen oder Stegplätzen ein Hafenmietvertrag erforderlich ist. Dieser Vertrag gilt für die "Nebensaison" vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. September bis 31. Dezember des Kalenderjahres für Kunden, die keinen "Saisonvertrag" abgeschlossen haben.

Die recht- und titellose Besetzung dieser öffentlichen Einrichtungen wird mit den im Rahmen der vom SMADESEP festgelegten Hafenordnung vorgesehenen Sanktionen belegt und kann sogar mit den entsprechenden Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

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